Ordnung des Betriebs
In Kürze
Die Ordnung des Betriebs umfasst allgemeine Regeln für das betriebliche Zusammenleben. Sie steuert das kollektive Verhalten der Beschäftigten im Betrieb.
Definition
Ordnung des Betriebs ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Ordnung des Betriebs bezeichnet die Gesamtheit allgemeingültiger Verhaltensregeln zur Sicherung des geordneten betrieblichen Zusammenwirkens. Sie betrifft das soziale Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb unabhängig von der konkreten Arbeitsleistung. Ordnung des Betriebs liegt vor, wenn kollektive Regeln das Verhalten der Belegschaft im Rahmen der Arbeitsorganisation verbindlich steuern. Voraussetzung ist eine Regelung mit kollektiver Wirkung, die über einen bloßen Einzelfall hinausgeht. Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung ist § 87 Absatz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG. Ordnung des Betriebs begründet kein Weisungsrecht zur unmittelbaren Konkretisierung einzelner Arbeitspflichten. Sie ist vom Arbeitsverhalten abzugrenzen, das Inhalt, Art und Weise der Arbeitsleistung bestimmt. In der Praxis ist die Ordnung des Betriebs zentraler Anknüpfungspunkt für die zwingende Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verhaltensregeln.