Ordentliche Kündigung
In Kürze
Die Ordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung festgelegter Fristen. Sie erfolgt durch einseitige Erklärung einer Vertragspartei.
Definition
Ordentliche Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter Einhaltung festgelegter Kündigungsfristen. Sie beendet das Arbeitsverhältnis durch einseitige Erklärung einer Vertragspartei zum Ablauf der maßgeblichen Frist. Eine Ordentliche Kündigung liegt vor, wenn Form, Frist und Zugang der Erklärung rechtlich wirksam bestimmt sind. Voraussetzung ist die Einhaltung der Schriftform sowie der jeweiligen gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Rechtsgrundlagen sind § 622 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, und § 1 Kündigungsschutzgesetz, KSchG. Eine Ordentliche Kündigung wirkt nicht fristlos und setzt regelmäßig keinen wichtigen Grund voraus. Sie ist von der außerordentlichen Kündigung abzugrenzen, die ohne Frist aus wichtigem Grund erfolgt. In der Praxis bestimmt die Ordentliche Kündigung Zeitpunkte, Risiken und Mitbestimmungsanforderungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes erfordert die Wirksamkeit einen sozial gerechtfertigten Grund nach gesetzlicher Typik. Solche Gründe werden personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt nach objektiven Kriterien eingeordnet. Der Zugang der Erklärung beim Empfänger ist erforderlich, damit die Frist zu laufen beginnt. Tarifverträge und Arbeitsverträge können Fristen verlängern oder Ausschlüsse vorsehen, soweit gesetzlich zulässig. Vor Ausspruch ist der Betriebsrat anzuhören, sofern betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte bestehen.