Optionsschein
In Kürze
Ein Optionsschein verbrieft ein zeitlich begrenztes Recht auf den Erwerb oder die Veräußerung eines Basiswerts. Er ist ein eigenständiges, börsenhandelbares Finanzinstrument.
Definition
Optionsschein ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Ein Optionsschein bezeichnet ein verbrieftes Recht, einen bestimmten Basiswert zu festgelegten Bedingungen zu kaufen oder zu verkaufen. Der Optionsschein liegt vor, wenn ein Emittent ein selbstständiges Wertpapier mit Ausübungsrecht ohne Erwerbspflicht ausgibt. Voraussetzung ist die vertragliche Festlegung von Basiswert, Basispreis, Bezugsverhältnis und Laufzeit. Der Optionsschein gewährt dem Inhaber ein Wahlrecht zwischen Ausübung und Verfall des Optionsrechts. Die Abwicklung erfolgt durch Lieferung des Basiswerts oder durch einen vertraglich vorgesehenen Barausgleich. Der Optionsschein begründet keine Beteiligung am Vermögen oder an Stimmrechten des Emittenten. Er ist von standardisierten Börsenoptionen abzugrenzen, die nicht als Wertpapier verbrieft sind. In der Praxis dient der Optionsschein der spekulativen oder absichernden Positionierung auf Kursentwicklungen von Basiswerten.