Outplacement
In Kürze
Outplacement bezeichnet eine unterstützende Maßnahme bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie dient der beruflichen Neuorientierung ausscheidender Beschäftigter.
Definition
Outplacement ist ein arbeitsrechtlich geprägter personalwirtschaftlicher Begriff. Outplacement bezeichnet eine vom Arbeitgeber veranlasste Unterstützungsleistung zur beruflichen Neuorientierung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Outplacement liegt vor, wenn ein externer Dienstleister mit der Beratung, Begleitung und Vermittlungsunterstützung des ausscheidenden Arbeitnehmers beauftragt ist. Voraussetzung ist das Ausscheiden aus dem Betrieb aufgrund Kündigung, Aufhebungsvertrag oder vergleichbarer Beendigungsformen. Die Leistung umfasst regelmäßig Standortbestimmung, Bewerbungsunterstützung, Arbeitsmarktorientierung und Begleitung bis zur Anschlussbeschäftigung. Outplacement wird typischerweise zusätzlich zu oder anstelle anderer Beendigungsleistungen vereinbart. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Outplacement. Outplacement ist von innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses abzugrenzen. In der Praxis wird Outplacement zur sozialverträglichen Gestaltung von Trennungsprozessen und zur Konfliktvermeidung eingesetzt.