Parität
In Kürze
Parität bezeichnet ein festgelegtes oder rechnerisches Gleichwertverhältnis. Der Begriff wird in der Wirtschafts- und Währungsordnung als Vergleichsmaßstab verwendet.
Definition
Parität ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein festgelegtes oder rechnerisch bestimmtes Wertverhältnis zwischen zwei Bezugsgrößen. Der Begriff beschreibt objektiv das Austauschverhältnis von Währungen oder wirtschaftlichen Größen. Parität liegt vor, wenn ein Gleichwert anhand definierter Vergleichsparameter bestimmt ist. Als Währungsparität wird das Verhältnis einer Währung zu einer anderen Währung festgelegt. Rechtsgrundlagen im engeren Sinne sind nicht erforderlich, da Parität regelmäßig als Ordnungs- oder Berechnungsgröße fungiert. Parität begründet keinen eigenständigen Anspruch auf einen bestimmten Wechselkurs. Sie ist von der Kaufkraftparität dadurch abgegrenzt, dass sie nicht zwingend auf Güterpreisvergleichen beruht. In der Praxis dient Parität als Referenzgröße für wirtschaftliche Vergleiche und Stabilitätsmechanismen.