Passiva
In Kürze
Passiva bezeichnen die Kapitalherkunft eines Unternehmens innerhalb der Rechnungslegung. Sie bilden die Finanzierungsstruktur zu einem bestimmten Bilanzstichtag ab.
Definition
Passiva ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet die Gesamtheit der Mittelherkunft eines Unternehmens zu einem festgelegten Bilanzstichtag. Passiva umfassen Eigenkapital und Fremdkapital als rechtlich unterschiedliche Finanzierungsquellen des Unternehmens. Sie sind auszuweisen, wenn eine Bilanz nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wird. Maßgeblich ist die Gliederung nach Kapitalarten und rechtlicher Bindung der Mittel. Rechtsgrundlage für die Gliederung der Passiva ist § 266 des Handelsgesetzbuches HGB. Passiva stellen keine Bewertung der Vermögenslage dar, sondern zeigen ausschließlich die Herkunft der eingesetzten Mittel. Sie sind von den Aktiva dadurch abgegrenzt, dass sie nicht die Mittelverwendung abbilden. Passiva begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung außerhalb der jeweils zugrunde liegenden Schuldverhältnisse. Ihre Zusammensetzung ist unabhängig von der Liquidität oder Ertragskraft des Unternehmens. In der Praxis dienen Passiva der Analyse der Finanzierungsstruktur und der rechtlichen Kapitalbindung.