Pensionskasse
In Kürze
Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung mit versicherungsförmiger Ausgestaltung. Sie verschafft Arbeitnehmern einen eigenen Anspruch auf spätere Versorgungsleistungen.
Definition
Pensionskasse ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der betrieblichen Altersversorgung mit versicherungsförmiger Durchführung. Sie bezeichnet eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Arbeitnehmern unmittelbare Rechtsansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt. Eine Pensionskasse liegt vor, wenn Versorgung durch einen vom Arbeitgeber unabhängigen Träger dauerhaft organisiert ist. Die Finanzierung erfolgt regelmäßig durch Arbeitgeberbeiträge, wobei Entgeltumwandlung ergänzend festgelegt sein kann. Rechtsgrundlagen sind das Betriebsrentengesetz, insbesondere § 1b Absatz 1 und Absatz 3 BetrAVG. Die Pensionskasse begründet keinen eigenständigen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf bestimmte Kapitalanlageergebnisse. Sie ist vom Pensionsfonds dadurch abgegrenzt, dass garantierte Leistungen und strengere Anlagevorgaben vorgesehen sind. In der Praxis dient die Pensionskasse der standardisierten Durchführung kollektiv organisierter Versorgungszusagen.