Pensionsfonds
In Kürze
Ein Pensionsfonds ist ein Instrument der betrieblichen Altersversorgung mit kapitalgedeckter Finanzierung. Er bündelt Arbeitgeberbeiträge und erbringt spätere Versorgungsleistungen unmittelbar an Arbeitnehmer.
Definition
Pensionsfonds ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen kapitalgedeckter Versorgungssysteme. Er beschreibt eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die Versorgungsleistungen unmittelbar gegenüber begünstigten Arbeitnehmern schuldet. Ein Pensionsfonds liegt vor, wenn Leistungen kapitalgedeckt organisiert, beitragsfinanziert ausgestaltet und rechtlich selbstständig festgelegt sind. Die Finanzierung erfolgt regelmäßig durch Arbeitgeberbeiträge, wobei Arbeitnehmer einen eigenen unmittelbaren Leistungsanspruch erwerben. Die Leistungen werden als laufende Rentenzahlungen oder als einmalige Kapitalleistung erbracht grundsätzlich. Die Einrichtung unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Rechtsgrundlage für den Pensionsfonds sind § 1b Absatz 3 Betriebsrentengesetz BetrAVG sowie § 236 Versicherungsaufsichtsgesetz VAG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung oder Nutzung besteht für Arbeitgeber nicht allgemein. Der Pensionsfonds ist von der Pensionskasse dadurch abgegrenzt, dass weitergehende Freiheiten bei Kapitalanlagen bestehen. In der Praxis dient das Instrument der Auslagerung und Durchführung langfristiger Versorgungsverpflichtungen von Unternehmen.