Pendlerpauschale
In Kürze
Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Pauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie mindert als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen.
Definition
Pendlerpauschale ist ein einkommensteuerrechtlicher Begriff. Pendlerpauschale bezeichnet die pauschalierte steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Pendlerpauschale liegt vor, wenn Arbeitnehmer oder andere Erwerbstätige Arbeitstage mit einer regelmäßigen Tätigkeitsstätte nachweisen. Pendlerpauschale setzt objektiv voraus, dass ausschließlich die einfache Entfernung maßgeblich angesetzt wird, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Rechtsgrundlage ist § 9 Einkommensteuergesetz (EStG), der die Entfernungspauschale als Werbungskosten normiert. Nach § 9 EStG werden pauschale Kilometersätze je Arbeitstag angesetzt und gesetzlich begrenzt. Die Pendlerpauschale begründet keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch den Arbeitgeber. Pendlerpauschale ist von der steuerlichen Berücksichtigung tatsächlicher Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten abzugrenzen. In der steuerlichen Praxis dient die Pendlerpauschale der typisierenden Entlastung berufsbedingter Wegekosten.