Pausenregelung
In Kürze
Die Pausenregelung bestimmt verbindlich Dauer und Lage gesetzlicher oder kollektiv geregelter Arbeitsunterbrechungen. Sie strukturiert die tägliche Arbeitszeit ohne Arbeitspflicht.
Definition
Pausenregelung ist ein arbeitszeitrechtliches Instrument. Pausenregelung bezeichnet die verbindliche Festlegung von Dauer und zeitlicher Lage von Ruhepausen innerhalb der täglichen Arbeitszeit. Pausenregelung liegt objektiv vor, wenn Arbeitsunterbrechungen im Voraus bestimmt sind und der Erholung sowie der Einnahme von Mahlzeiten dienen. Pausenregelung setzt voraus, dass Arbeitnehmer während der festgelegten Zeit vollständig von Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft freigestellt sind. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Arbeitszeitgesetz, vor allem § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), sowie § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Jugendliche. Nach § 4 ArbZG und § 11 JArbSchG werden Mindestdauer und Aufteilung der Pausen verbindlich vorgegeben. Die Pausenregelung begründet keinen Anspruch auf Vergütung der Pausenzeit. Pausenregelung ist von der gesetzlichen Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis gewährleistet die Pausenregelung die Einhaltung zwingender arbeitszeitrechtlicher Schutzvorgaben.