Periodenabgrenzung
In Kürze
Die Periodenabgrenzung ordnet Aufwendungen und Erträge der wirtschaftlich richtigen Abrechnungsperiode zu. Maßgeblich ist der Entstehungszeitpunkt, nicht der Zahlungszeitpunkt.
Definition
Periodenabgrenzung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der handelsrechtlichen Rechnungslegung im Rahmen ordnungsmäßiger Buchführung. Sie beschreibt die sachliche Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu dem Geschäftsjahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung. Periodenabgrenzung liegt vor, wenn Leistungsentstehung und Zahlungsfluss zeitlich unterschiedlichen Abrechnungsperioden festgelegt sind. Die Zuordnung erfolgt unabhängig davon, ob Einzahlungen oder Auszahlungen bereits realisiert wurden. Erfasst werden dabei sowohl erfolgswirksame Geschäftsvorfälle als auch bilanzielle Abgrenzungsposten. Rechtsgrundlage ist § 252 Absatz 1 Nummer 5 Handelsgesetzbuch HGB. Die Periodenabgrenzung begründet keine Anwendungspflicht für Unternehmen ohne gesetzliche Buchführungspflicht. Sie ist von der Einnahmenüberschussrechnung dadurch abgegrenzt, dass dort ausschließlich Zahlungszeitpunkte berücksichtigt werden. In der Praxis sichert die Periodenabgrenzung die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen und die periodengerechte Erfolgsermittlung.