Personal
In Kürze
Personal bezeichnet die Gesamtheit der in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Der Begriff fasst alle abhängig Beschäftigten unabhängig von Funktion oder Vertragsart zusammen.
Definition
Personal ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung der Gesamtheit abhängig beschäftigter Personen eines Arbeitgebers. Er umfasst alle Arbeitnehmer, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Personal liegt vor, wenn eine personelle Zuordnung zu einem Betrieb oder Unternehmen organisatorisch festgelegt ist. Erfasst sind Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Hierarchieebene, Arbeitszeitmodell oder vertraglicher Ausgestaltung. Zum Personal zählen sowohl gewerbliche Arbeitnehmer als auch Angestellte im Sinne arbeitsrechtlicher Regelungen. Maßgeblich ist das Bestehen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses mit persönlicher Abhängigkeit. Rechtsgrundlage ist das Arbeitsrecht, insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB. Der Begriff Personal begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Status oder besondere Rechtsfolgen. Er ist vom Begriff der Belegschaft dadurch abgegrenzt, dass keine betriebsverfassungsrechtliche Perspektive vorausgesetzt wird. In der Praxis dient Personal als Sammelbegriff für arbeitsrechtliche, organisatorische und administrative Zuordnungen. Personal bildet die Bezugsgröße für personalwirtschaftliche Maßnahmen, statistische Erfassungen und kollektive Regelungen im Betrieb.