Personalaufwandsquote
In Kürze
Die Personalaufwandsquote zeigt den prozentualen Anteil der Personalaufwendungen an den Umsatzerlösen. Sie dient der strukturellen Einordnung von Personalkosten im Unternehmen.
Definition
Personalaufwandsquote ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet das rechnerische Verhältnis der gesamten Personalaufwendungen zu den Umsatzerlösen eines Unternehmens. Die Personalaufwandsquote liegt vor, wenn Personalaufwand und Erlöse eines Abrechnungszeitraums gegenübergestellt werden. Voraussetzung ist die vollständige Erfassung der lohn- und lohnnebenbezogenen Aufwendungen des Unternehmens. Zusätzlich müssen die zugrunde gelegten Umsatzerlöse eindeutig und periodengleich bestimmt sein. Die Personalaufwandsquote wird als Prozentwert ausgedrückt und dient der strukturellen Kostenanalyse. Erfasst werden insbesondere Löhne, Gehälter, gesetzliche Sozialabgaben und freiwillige soziale Leistungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ermittlung oder Anwendung besteht nicht. Die Kennzahl begründet keinen Anspruch auf Anpassung individueller Arbeitsbedingungen. Sie ist von unternehmensintern definierten Personalkostenkennzahlen ohne Umsatzbezug abzugrenzen. In der Praxis dient die Personalaufwandsquote der wirtschaftlichen Beurteilung von Kostenstrukturen und Personalintensität.