Personaldiagnostik
In Kürze
Personaldiagnostik dient der systematischen Beurteilung von Personen im Beschäftigungskontext. Sie unterstützt sachbezogene Entscheidungen zu Auswahl, Einsatz und Entwicklung von Arbeitskräften.
Definition
Personaldiagnostik ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die strukturierte Erhebung und Bewertung personenbezogener Merkmale im Rahmen personalwirtschaftlicher Entscheidungen. Die Anwendung zielt auf die Prognose beruflicher Eignung, Leistungsfähigkeit und Entwicklungspotenziale von Personen. Personaldiagnostik liegt vor, wenn standardisierte Verfahren zur Beurteilung arbeitsrelevanter Eigenschaften festgelegt sind. Die Beurteilung erfolgt anhand fachlicher, methodischer, sozialer oder persönlicher Kriterien mit Bezug zur Tätigkeit. Die Verfahren müssen sachlich gerechtfertigt, einheitlich angewendet und auf arbeitsbezogene Anforderungen ausgerichtet sein. Rechtsgrundlage für die Durchführung bildet insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Personaldiagnostik begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Einstellung, Versetzung oder Förderung. Sie ist von der laufenden Leistungsbeurteilung abzugrenzen, da sie primär prognostisch und anlassbezogen eingesetzt wird. In der betrieblichen Praxis unterstützt Personaldiagnostik rechtssichere Entscheidungen in Auswahl-, Platzierungs- und Entwicklungsprozessen.