Personalstrategie
In Kürze
Personalstrategie bezeichnet die strategische Ausrichtung der Personalarbeit innerhalb eines Unternehmens. Sie dient der systematischen Unterstützung unternehmerischer Ziele durch strukturierte personalbezogene Festlegungen.
Definition
Personalstrategie ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die langfristige Ausrichtung der betrieblichen Personalarbeit beschreibt. Sie umfasst verbindliche Grundentscheidungen zur Nutzung, Entwicklung und Steuerung von Arbeitskräften im Unternehmen. Die Personalstrategie konkretisiert, wie personelle Ressourcen zur Erreichung wirtschaftlicher Unternehmensziele strukturell eingesetzt werden. Sie liegt vor, wenn Ziele, Handlungsfelder und Instrumente der Personalarbeit organisationsweit festgelegt sind. Inhaltlich erfasst sie Planung, Gewinnung, Einsatz, Entwicklung und Bindung von Beschäftigten in systematischer Form. Die Personalstrategie ist funktional an der Unternehmensstrategie ausgerichtet und hierarchisch nachgeordnet eingebunden. Rechtsgrundlagen sind nicht ausdrücklich normiert; mittelbar relevant ist § 2 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung oder Anwendung der Personalstrategie besteht nicht. Sie ist von operativen Einzelmaßnahmen des Personalmanagements durch ihren langfristigen und übergeordneten Charakter abzugrenzen. In der Praxis bildet die Personalstrategie einen Orientierungsrahmen für konsistente personalwirtschaftliche Entscheidungen.