Personalwirtschaft
In Kürze
Personalwirtschaft bezeichnet den systematischen Umgang eines Unternehmens mit seinen Arbeitskräften. Sie strukturiert den Personaleinsatz zur Sicherstellung betrieblicher Leistungsfähigkeit.
Definition
Personalwirtschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die betriebliche Organisation des Umgangs mit Arbeitskräften bezeichnet. Sie beschreibt als Personalwirtschaft die Gesamtheit dauerhaft angelegter Maßnahmen zur Sicherstellung personeller Leistungsfähigkeit. Der Gegenstand umfasst Planung, Beschaffung, Einsatz, Entwicklung, Entlohnung und Freisetzung von Arbeitnehmern im Unternehmen. Personalwirtschaft liegt vor, wenn personelle Ressourcen nach quantitativen und qualitativen Kriterien systematisch disponiert werden. Vorausgesetzt ist eine organisatorische Zuständigkeit für personalbezogene Entscheidungen innerhalb der Unternehmensstruktur. Die Tätigkeit bewegt sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Eine eigenständige rechtliche Anspruchsgrundlage für Arbeitnehmer wird durch die Personalwirtschaft nicht begründet. Sie ist von der Personalführung abzugrenzen, die auf unmittelbare Verhaltenssteuerung einzelner Beschäftigter gerichtet ist. In der Praxis dient sie der kontinuierlichen Sicherstellung eines bedarfsgerechten und rechtskonformen Personaleinsatzes.