Personalzeiterfassung
In Kürze
Personalzeiterfassung bezeichnet die systematische Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit von Beschäftigten. Sie dient der transparenten Erfassung arbeitszeitbezogener Daten im Betrieb.
Definition
Personalzeiterfassung ist ein arbeitszeitrechtliches Instrument, das der Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern dient. Sie beschreibt die methodisch geregelte Aufzeichnung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und Arbeitsdauer. Die Personalzeiterfassung liegt vor, wenn Arbeitszeiten objektiv, verlässlich und nachvollziehbar festgehalten sind. Voraussetzung ist eine organisatorisch festgelegte Form der zeitlichen Dokumentation innerhalb des Betriebs. Sie dient der Kontrolle der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben sowie der Abrechnung von Vergütungsansprüchen. Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 2 Nummer 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der unionsrechtlichen Arbeitszeiterfassungspflicht. Die Personalzeiterfassung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Vergütungsart oder Arbeitszeitgestaltung. Sie ist von der Personaleinsatzplanung abzugrenzen, die auf die Vorausdisposition von Arbeitszeiten gerichtet ist. In der Praxis bildet die Personalzeiterfassung eine Grundlage für Entgeltabrechnung, Arbeitszeitkontrolle und betriebliche Transparenz.