Pfändung
In Kürze
Die Pfändung ist ein staatliches Zwangsmittel zur Durchsetzung privatrechtlicher Geldforderungen. Sie erfasst Sachen, Forderungen oder sonstige Vermögensrechte des Schuldners.
Definition
Pfändung ist ein vollstreckungsrechtlicher Begriff. Pfändung bezeichnet die staatliche Beschlagnahme von Sachen, Forderungen oder Vermögensrechten zur Sicherung oder Befriedigung einer Geldforderung. Sie setzt einen vollstreckbaren Titel, eine fällige Forderung und die Durchführung durch ein zuständiges Vollstreckungsorgan voraus. Die Maßnahme bewirkt die öffentlich rechtliche Bindung des Pfändungsgegenstands und schließt eine freie Verfügung des Schuldners aus. Rechtsgrundlage sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere §§ 803 ff. ZPO, welche Voraussetzungen, Wirkung und Ablauf abschließend regeln. Pfändung begründet keinen materiellrechtlichen Anspruch, sondern dient ausschließlich der zwangsweisen Durchsetzung bestehender Forderungen. Sie ist von der freiwilligen Sicherheitsbestellung durch ihre hoheitliche Anordnung und fehlende Dispositionsfreiheit abzugrenzen. Die praktische Bedeutung der Pfändung liegt in der effektiven Durchsetzung titulierte Geldansprüche im Rahmen der staatlichen Zwangsvollstreckung.