Arbeitsgerichtsverfahren
In Kürze
Das Arbeitsgerichtsverfahren regelt die gerichtliche Austragung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten in spezialisierten Spruchkörpern. Es folgt eigenen prozessualen Regeln und ist auf zügige Konfliktentscheidung ausgerichtet.
Definition
Arbeitsgerichtsverfahren ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet das gesetzlich geregelte gerichtliche Verfahren vor Arbeitsgerichten. Es dient der verbindlichen Entscheidung individual- oder kollektivarbeitsrechtlicher Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ein Arbeitsgerichtsverfahren liegt vor, wenn ein zuständiges Gericht durch Klage oder Antrag angerufen ist. Rechtsgrundlage ist das Arbeitsgerichtsgesetz, ArbGG, das Verfahrensarten, Instanzenzug und Kostenregelungen abschließend normiert. Nach §12a ArbGG trägt jede Partei in erster Instanz ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Das Arbeitsgerichtsverfahren begründet keinen materiellrechtlichen Anspruch und entscheidet ausschließlich über geltend gemachte Begehren. Es ist vom ordentlichen Zivilprozess abzugrenzen, der vor Amts- oder Landgerichten geführt wird. In der Praxis strukturiert das Arbeitsgerichtsverfahren die zeitnahe Konfliktlösung und bestimmt maßgeblich Fristen und Verfahrensabläufe.