Arbeitskampf
In Kürze
Der Arbeitskampf beschreibt kollektive Maßnahmen von Tarifparteien zur Durchsetzung tariflicher Regelungsziele. Er betrifft strukturierte Konflikte zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite im Rahmen der Tarifautonomie.
Definition
Arbeitskampf ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet kollektive Maßnahmen von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite zur planmäßigen Störung betrieblicher Abläufe. Ziel ist die Durchsetzung tariflich regelbarer Forderungen durch wirtschaftlichen Druck auf die Gegenseite. Ein Arbeitskampf liegt vor, wenn koordinierte Kampfmaßnahmen nach außen erkennbar und funktional auf Verhandlungsziele ausgerichtet sind. Die Maßnahmen müssen einem Tarifkonflikt zugeordnet und einer tariffähigen Koalition zurechenbar sein. Rechtliche Grundlage ist die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG). Der Arbeitskampf setzt voraus, dass kein wirksamer Tarifvertrag mit entgegenstehender Friedenspflicht besteht. Er begründet keinen individuellen Anspruch auf Durchführung oder Teilnahme. Vom Arbeitskampf zu unterscheiden sind einseitige innerbetriebliche Konflikte ohne kollektiven Tarifbezug. In der Praxis strukturiert der Arbeitskampf Verhandlungsprozesse zwischen Tarifvertragsparteien unter konfliktorientierten Bedingungen.