Arbeitskleidung
In Kürze
Arbeitskleidung bezeichnet arbeitsbezogene Kleidung, die während der Arbeitszeit getragen wird. Sie dient funktionalen betrieblichen Zwecken und unterliegt arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Definition
Arbeitskleidung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der das Tragen bestimmter Kleidung während der Arbeitszeit erfasst. Der Begriff bezeichnet Kleidung, die im Rahmen der Arbeitsleistung getragen wird und funktional arbeitsbezogen ist. Arbeitskleidung liegt vor, wenn die Kleidung arbeitsbezogen genutzt wird und private Nutzung regelmäßig nachrangig ist. Die Einordnung setzt keine individuelle Anordnung voraus, sondern knüpft an Zweck, Einsatz und betriebliche Üblichkeit an. Maßgeblich ist eine objektive Betrachtung aus betrieblicher Sicht, unabhängig von persönlichem Geschmack oder Mode. Rechtsgrundlagen betreffen insbesondere das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG bei Kleidervorgaben. Für zwingende Schutzanforderungen gelten ergänzend Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG zur Bereitstellung geeigneter Ausrüstung. Arbeitskleidung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Kostenerstattung oder Vergütung ohne gesonderte Regelung. Sie ist von Dienstkleidung und Schutzkleidung abzugrenzen, die angeordnet oder sicherheitsrechtlich zwingend vorgeschrieben sind. Arbeitskleidung beeinflusst Vergütungspflichten, Mitbestimmung und organisatorische Abläufe im Betrieb bei Einführung entsprechender Vorgaben.
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