Präsentismus
In Kürze
Präsentismus bezeichnet die Anwesenheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Die Arbeitsleistung ist dabei regelmäßig eingeschränkt.
Definition
Präsentismus ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit arbeitsmedizinischem Bezug. Er beschreibt die tatsächliche Arbeitsanwesenheit trotz objektiv bestehender gesundheitlicher Einschränkungen der Leistungsfähigkeit. Präsentismus liegt vor, wenn Arbeitsfähigkeit formal besteht, die Leistungsfähigkeit jedoch krankheitsbedingt reduziert ist. Maßgeblich ist, dass keine vollständige Arbeitsunfähigkeit festgestellt oder in Anspruch genommen wird. Die Ausprägung hängt von individuellen, organisatorischen und arbeitsbezogenen Faktoren im Betrieb ab. Präsentismus wird nicht durch eine ausdrückliche arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Anwesenheit begründet. Er ist rechtlich von der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung zu unterscheiden. Präsentismus begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vergütung oder besondere arbeitsrechtliche Sanktionen. In der betrieblichen Praxis beeinflusst Präsentismus Arbeitsleistung, Arbeitssicherheit und betriebliche Gesundheitsprozesse messbar. Präsentismus tritt häufig in Arbeitsumgebungen mit erhöhtem Leistungsdruck oder Personalknappheit auf.