Private Krankenversicherung
In Kürze
Die Private Krankenversicherung ist eine Alternative zur gesetzlichen Absicherung im Krankheitsfall. Sie basiert auf individuellen Verträgen und einkommensunabhängigen Beiträgen.
Definition
Private Krankenversicherung ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet ein privatrechtlich organisiertes System der Krankheitskostenabsicherung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz wird durch individuelle Versicherungsverträge mit privaten Versicherungsunternehmen begründet. Tatbestandlich erforderlich ist die Zugehörigkeit zu einem versicherungsberechtigten Personenkreis nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Die Beitragshöhe wird unabhängig vom Einkommen anhand von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarifgestaltung kalkuliert. Die Private Krankenversicherung umfasst Vollversicherungen sowie ergänzende Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte. Leistungsumfang und Kostenerstattung richten sich ausschließlich nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Eine automatische Familienversicherung ist im System der Private Krankenversicherung nicht vorgesehen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme in die Private Krankenversicherung besteht nicht. Abzugrenzen ist sie von der gesetzlichen Krankenversicherung als beitragsabhängigem Pflichtversicherungssystem. In der Praxis wird die Private Krankenversicherung zur individuellen Absicherung von Krankheitsrisiken bestimmter Personengruppen genutzt.