Privateinlagen
In Kürze
Privateinlagen bezeichnen Zuführungen aus dem Privatvermögen in einen Betrieb. Sie erhöhen das Eigenkapital ohne Auswirkungen auf Gewinn oder Verlust.
Definition
Privateinlagen sind ein steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen alle Wirtschaftsgüter, die ein Unternehmer seinem Betrieb aus dem Privatvermögen zuführt. Privateinlagen erfassen Geldmittel, Sachen oder Rechte, die dem Unternehmen dauerhaft oder vorübergehend dienen. Tatbestandlich erforderlich ist eine Vermögensübertragung ohne Gegenleistung aus dem Privatbereich in das Betriebsvermögen. Die Zuführung muss objektiv betrieblich veranlasst und dem Unternehmen wirtschaftlich zugeordnet sein. Privateinlagen erhöhen das Eigenkapital, ohne das betriebliche Ergebnis zu beeinflussen. Die ertragsteuerliche Einordnung ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz § 4 Absatz 1 Satz 8 EStG. Eine Privateinlagen begründen keinen steuerpflichtigen Betriebsertrag. Abzugrenzen sind sie von Privatentnahmen als Vermögensabfluss aus dem Betriebsvermögen. In der Praxis werden Privateinlagen zur Liquiditätssicherung oder Kapitalausstattung des Unternehmens verwendet.