Privatisierung
In Kürze
Privatisierung beschreibt die Übertragung staatlicher Aufgaben oder Vermögenswerte auf private Rechtsträger. Der Vorgang verändert Organisationsform, Steuerung und Verantwortlichkeit öffentlicher Leistungen.
Definition
Privatisierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Privatisierung bezeichnet die Übertragung öffentlicher Aufgaben, Tätigkeiten oder Vermögenswerte auf natürliche oder juristische Personen des Privatrechts. Der Vorgang betrifft Organisationsverantwortung, Leistungsdurchführung oder Eigentum und verlagert diese dauerhaft aus staatlicher Trägerschaft. Eine Privatisierung liegt vor, wenn öffentliche Unternehmen, Aufgaben oder Beteiligungen vollständig oder teilweise privaten Strukturen zugeordnet sind. Erfasst sind sowohl die Aufgabenübertragung als auch die Umwandlung öffentlicher Unternehmen in private Rechtsformen. Eine allgemeine gesetzliche Regelung der Privatisierung besteht nicht, vielmehr erfolgt sie auf Grundlage spezieller Einzelgesetze oder Organisationsentscheidungen. Die Übertragung begründet keine Aufgabe staatlicher Gesamtverantwortung für Gemeinwohlbelange. Privatisierung ist von Public Private Partnership abzugrenzen, bei der öffentliche Verantwortung und private Leistungserbringung kombiniert bleiben. Die Einordnung ist in arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen relevant, insbesondere bei Betriebsübergängen und Organisationsänderungen.