Arbeitskosten
In Kürze
Arbeitskosten bezeichnen die gesamten arbeitnehmerbezogenen Aufwendungen eines Arbeitgebers. Sie erfassen Entgeltbestandteile und zusätzliche Personalaufwendungen unabhängig von ihrer Auszahlungsform.
Definition
Arbeitskosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die gesamten Kosten des Arbeitgebers für den Arbeitseinsatz beschreibt. Erfasst werden alle Aufwendungen, die dem Arbeitgeber durch Beschäftigung von Arbeitnehmern wirtschaftlich entstehen. Zu den Arbeitskosten zählen insbesondere laufende Entgelte sowie zusätzliche, vom Arbeitgeber getragene Personalaufwendungen. Tatbestandlich ist festgelegt, dass die Kosten dem einzelnen Beschäftigungsverhältnis objektiv zugeordnet und betrieblich veranlasst sind. Arbeitskosten umfassen damit Bruttolohnbestandteile und gesetzliche oder vertragliche Nebenaufwendungen ohne Rücksicht auf deren Zahlungszeitpunkt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung im Betrieb oder im individuellen Arbeitsverhältnis besteht nicht. Vom Arbeitsentgelt unterscheiden sich Arbeitskosten dadurch, dass sie nicht auf den unmittelbaren Auszahlungsanspruch beschränkt sind. In der Praxis dienen sie der Kostenrechnung, Standortbewertung und arbeitsbezogenen Wirtschaftlichkeitsanalyse in Unternehmen.