Progressionsvorbehalt
In Kürze
Der Progressionsvorbehalt beeinflusst den anzuwendenden Einkommensteuersatz durch Einbeziehung steuerfreier Leistungen. Er verändert die Steuerlast, ohne diese Leistungen selbst zu besteuern.
Definition
Der Progressionsvorbehalt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur einkommensteuerlichen Ermittlung des individuellen Steuersatzes. Der Progressionsvorbehalt beschreibt die rechnerische Einbeziehung steuerfreier Einnahmen bei der Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes. Er wirkt ausschließlich auf die Höhe des Steuersatzes und nicht auf die Besteuerung der Leistungen selbst. Ein Progressionsvorbehalt liegt vor, wenn steuerfreie Einkünfte gesetzlich der Steuersatzermittlung zugeordnet sind. Vorausgesetzt ist das gleichzeitige Erzielen steuerpflichtiger Einkünfte im selben Veranlagungszeitraum durch natürliche Personen. Die Berechnung erfolgt, indem diese Beträge dem zu versteuernden Einkommen rechnerisch hinzugerechnet werden. Anschließend wird der daraus abgeleitete Steuersatz ausschließlich auf das steuerpflichtige Einkommen angewendet. Rechtsgrundlage ist § 32b Einkommensteuergesetz (EStG) für die Einkommensteuer in Deutschland geltend. Der Begriff begründet keine eigenständige Steuerpflicht für die einbezogenen steuerfreien Einnahmen selbst. Er ist von einer Steuerbefreiung abzugrenzen, da lediglich der Steuersatz mittelbar beeinflusst wird. Der Progressionsvorbehalt ist in der Praxis bei Lohnersatzleistungen im Beschäftigungskontext regelmäßig zu berücksichtigen.