Proformarechnung
In Kürze
Die Proformarechnung weist Waren oder Leistungen ohne Zahlungsaufforderung aus. Sie dient vor allem der internen Dokumentation sowie steuerlichen oder zollrechtlichen Zwecken.
Definition
Die Proformarechnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur internen Abbildung nicht zahlungswirksamer Leistungs- oder Warenbewegungen. Sie bezeichnet ein Dokument, das den Wert von Waren oder Dienstleistungen ausweist, ohne eine Zahlungsverpflichtung auszulösen. Eine Proformarechnung liegt vor, wenn Art, Umfang und Wert einer Lieferung oder Leistung rechnerisch festgehalten sind. Der Ausweis erfolgt insbesondere bei unentgeltlichen Lieferungen, Vorauszahlungen oder fehlender endgültiger Abrechnung. Die Proformarechnung dient häufig steuerlichen, buchhalterischen oder zollrechtlichen Nachweiszwecken im inner- und außerbetrieblichen Verkehr. Sie ist keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere nicht nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG). Eine Proformarechnung begründet keinen Anspruch auf Zahlung oder Leistung. Sie ist von der Handelsrechnung abzugrenzen, da diese stets eine Zahlungsaufforderung enthält. In der Praxis wird die Proformarechnung zur Dokumentation, Abgrenzung und Bewertung nicht abzurechnender Geschäftsvorgänge verwendet.