Profitcenter
In Kürze
Ein Profitcenter beschreibt eine interne Organisationseinheit mit Ergebnisverantwortung. Es dient der transparenten Zuordnung von Umsatz, Kosten und Ergebnis innerhalb eines Unternehmens.
Definition
Profitcenter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine organisatorisch abgegrenzte Unternehmenseinheit mit eigener Verantwortung für Umsatz, Kosten und Ergebnis. Ein Profitcenter wird unternehmensintern als rechnerisch selbstständige Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit behandelt. Es liegt vor, wenn Erlöse und Aufwendungen einer Einheit verursachungsgerecht und periodisch zugeordnet sind. Die organisatorische Abgrenzung erfolgt nach Produkten, Regionen, Funktionen oder vergleichbaren betriebsinternen Kriterien. Die Ergebnisverantwortung umfasst die Steuerung von Leistungserstellung, Kostenstruktur und Erlösentwicklung innerhalb vorgegebener Rahmenbedingungen. Rechtliche Selbstständigkeit, eigenes Vermögen oder externe Marktteilnahme sind nicht erforderlich. Gesetzliche Grundlagen bestehen nicht, insbesondere ist das Profitcenter nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Das Profitcenter begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Status für die dort eingesetzten Beschäftigten. Es ist vom Costcenter abzugrenzen, da dort keine vollständige Ergebnisverantwortung besteht. In der Praxis wird das Profitcenter als Instrument der internen Organisation und des Controllings eingesetzt.