Arbeitsleistung
In Kürze
Arbeitsleistung beschreibt die vom Arbeitnehmer geschuldete Tätigkeit im Arbeitsverhältnis. Sie umfasst das Arbeitsergebnis innerhalb der Arbeitszeit in vereinbarter Qualität.
Definition
Arbeitsleistung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung der vom Arbeitnehmer geschuldeten Tätigkeit. Sie bezeichnet das innerhalb der Arbeitszeit erbrachte Arbeitsvolumen mit geschuldeter Qualität als Arbeitsergebnis. Sie liegt vor, wenn Inhalt, Umfang, Zeit und Ort der Tätigkeit objektiv festgelegt sind. Die persönliche Leistungserbringung ist erforderlich, soweit keine wirksame Gestattung einer Vertretung besteht. Rechtsgrundlage der Arbeitsleistung ist § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als zentraler Maßstab des synallagmatischen Austauschverhältnisses. Die Arbeitsleistung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Erfolgsmenge oder wirtschaftlichen Erfolg. Sie ist von der Arbeitszeit als bloßer Zeitdauer der Anwesenheit klar abzugrenzen. Arbeitsleistung bestimmt im Arbeitsverhältnis maßgeblich Vergütungspflicht, Leistungsbewertung und arbeitsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers.
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