Qualifizierung
In Kürze
Qualifizierung umfasst strukturierte Maßnahmen zur Entwicklung beruflich nutzbarer Fähigkeiten von Beschäftigten. Sie dient der Anpassung an betriebliche Anforderungen und der Sicherung nachhaltiger Einsatzmöglichkeiten.
Definition
Qualifizierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur systematischen Entwicklung beruflich verwertbarer Fähigkeiten von Beschäftigten. Qualifizierung bezeichnet Maßnahmen, die vorhandene Kenntnisse erweitern oder neue Kompetenzen für konkrete betriebliche Aufgaben vermitteln. Sie liegt vor, wenn Inhalte, Ziele und zeitliche Rahmenbedingungen objektiv festgelegt und nachvollziehbar umgesetzt sind. Die rechtliche Einordnung erfolgt arbeitsvertraglich oder kollektivrechtlich und richtet sich nach der betrieblichen Organisation. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Qualifizierung besteht ohne besondere Regelung nicht. Qualifizierung ist von Qualifikation abzugrenzen, da sie den Entwicklungsprozess und nicht den Eignungsstatus beschreibt. In der Praxis steuert sie Personalentwicklung, Einsatzfähigkeit und Anpassung an veränderte technische oder organisatorische Anforderungen.