Quellensteuer
In Kürze
Die Quellensteuer bezeichnet den Steuerabzug direkt bei Entstehung steuerpflichtiger Einkünfte. Sie dient der unmittelbaren Erfassung und Abführung von Steuern durch einen Zahlenden.
Definition
Quellensteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff der Erhebung von Steuern unmittelbar am Entstehungsort steuerpflichtiger Einkünfte. Die Quellensteuer erfasst Einnahmen durch automatischen Steuerabzug vor Auszahlung an den Steuerpflichtigen. Sie liegt vor, wenn die Quellensteuer durch einen Schuldner der Leistung einbehalten wird. Rechtsgrundlage der Quellensteuer ist das Einkommensteuergesetz (§ 38 Einkommensteuergesetz, EStG) für lohn- und kapitalbezogene Abzugsverfahren. Die Regelung begründet keinen eigenständigen Steueranspruch des Fiskus gegenüber dem Leistungsempfänger unmittelbar. Sie ist vom Veranlagungsverfahren der Einkommensteuer nachträglich abzugrenzen, bei dem Steuern erst nach Erklärung festgesetzt werden. In der Praxis sichert sie eine laufende Steuererhebung mit reduzierten Erhebungsrisiken für den Staat.