Quittung
In Kürze
Die Quittung bestätigt den Empfang einer Leistung oder Zahlung im Schuldverhältnis. Sie dient als formelles Beweismittel über die Erfüllung.
Definition
Quittung ist ein zivilrechtlicher Begriff des Leistungsnachweisrechts im Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Sie bezeichnet ein schriftliches Empfangsbekenntnis über den Erhalt einer geschuldeten Leistung. Die Quittung liegt vor, wenn eine Forderung erfüllt oder eine Leistung an Erfüllungs statt erbracht ist. Der Anspruch auf Ausstellung ist gegeben, sobald die Leistung objektiv bewirkt und angenommen wurde. Das Empfangsbekenntnis kann schriftlich oder elektronisch erklärt werden und muss die Leistung eindeutig bezeichnen. Die Kosten der Ausstellung trägt regelmäßig der Schuldner kraft gesetzlicher Zuweisung. Als Privaturkunde besitzt sie formellen Beweiswert für die Abgabe der enthaltenen Erklärung. Rechtsgrundlage ist § 368 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 416 Zivilprozessordnung (ZPO). Die Quittung begründet keinen selbständigen Anspruch auf Zahlung oder Fortbestand der zugrunde liegenden Forderung. Von der Rechnung ist die Quittung dadurch abzugrenzen, dass sie keine Abrechnung, sondern nur den Empfang bestätigt. In der Praxis dient sie als Beweismittel für die Dokumentation von Leistungserbringung im Rechtsverkehr.