Quorum
In Kürze
Das Quorum bezeichnet die notwendige Mindestbeteiligung für wirksame Beschlüsse in Gremien. Es sichert die rechtliche Legitimation kollektiver Entscheidungen.
Definition
Quorum ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bestimmung der Beschlussfähigkeit kollektiver betrieblicher Gremien. Das Quorum beschreibt die objektiv erforderliche Mindestzahl stimmberechtigter Mitglieder für wirksame Entscheidungen. Es liegt vor, wenn eine festgelegte Anzahl von Mitgliedern an der Beschlussfassung tatsächlich teilnimmt. Die erforderliche Beteiligungszahl ergibt sich aus gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vorgaben. Maßgeblich ist die Anwesenheit oder Mitwirkung zum Zeitpunkt der konkreten Abstimmung. Für den Betriebsrat bestimmt § 33 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die notwendige Beteiligung. Das Quorum dient der Sicherstellung repräsentativer Willensbildung innerhalb des Gremiums. Es ist unabhängig von der inhaltlichen Zustimmung zu einem Beschluss zu beurteilen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung eines bestimmten Quorums besteht nur bei ausdrücklich normierten Gremien. Vom Mehrheitsprinzip ist das Quorum dadurch abzugrenzen, dass es die Teilnahme und nicht das Abstimmungsergebnis betrifft. In der Praxis beeinflusst das Quorum die organisatorische Durchführung und Wirksamkeit betrieblicher Beschlussverfahren maßgeblich.