Rabatt
In Kürze
Ein Rabatt ist ein Preisnachlass auf Waren oder Dienstleistungen. Er wird nach festgelegten Kriterien gewährt und verändert den ursprünglich geforderten Preis.
Definition
Rabatt ist ein arbeitsrechtliches Instrument Begriff. Rabatt bezeichnet einen vom Anbieter gewährten Preisnachlass auf einen festgesetzten oder angekündigten Ausgangspreis. Rabatt liegt vor, wenn der Nachlass nach objektiven Kriterien wie Menge, Zeitraum oder Personengruppe bestimmt ist. Die Gewährung setzt voraus, dass der reduzierte Preis rechnerisch eindeutig vom Ausgangspreis ableitbar ist. Rechtsgrundlage für die Ausweisung auf Rechnungen ist das Umsatzsteuergesetz, ausgeschrieben Umsatzsteuergesetz (UStG), insbesondere § 14 Absatz 4 Satz 7 UStG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung eines Preisnachlasses besteht nicht. Rabatt ist vom Skonto abzugrenzen, das an fristgerechte Zahlung anknüpft und zahlungsbezogen ausgestaltet ist. In der Praxis beeinflusst Rabatt die Preisgestaltung, die Abrechnung und die steuerliche Bemessungsgrundlage.