Rahmentarifvertrag
In Kürze
Ein Rahmentarifvertrag legt grundlegende Arbeitsbedingungen für Branchen oder Berufsgruppen fest. Er schafft verbindliche Standards unabhängig von einzelnen Arbeitsverträgen.
Definition
Rahmentarifvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Der Rahmentarifvertrag regelt abstrakt-generelle Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe verbindlich. Er umfasst insbesondere Strukturvorgaben zu Arbeitszeit, Entgeltgruppen, Tätigkeitsmerkmalen, Urlaub und Zuschlägen. Die Anwendung setzt voraus, dass Tarifbindung oder tarifliche Bezugnahme rechtlich festgelegt ist. Rechtsgrundlage ist das Tarifvertragsgesetz, ausgeschrieben Tarifvertragsgesetz (TVG), insbesondere § 1 TVG. Eine unmittelbare Festlegung konkreter Lohn- oder Gehaltshöhen erfolgt durch den Rahmentarifvertrag nicht. Vom Rahmentarifvertrag abzugrenzen sind Entgelt- oder Lohntarifverträge, die ausschließlich Vergütungshöhen regeln. In der Praxis dient der Rahmentarifvertrag als dauerhafte Ordnungs- und Bezugsebene für Arbeitsverhältnisse.