Rahmenvertrag
In Kürze
Ein Rahmenvertrag regelt allgemeine Bedingungen einer dauerhaften Geschäfts- oder Arbeitsbeziehung. Er legt verbindliche Grundregeln fest, ohne einzelne Leistungen unmittelbar auszulösen.
Definition
Rahmenvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Der Rahmenvertrag bezeichnet eine schuldrechtliche Vereinbarung zur abstrakten Vorstrukturierung künftiger Einzelverträge zwischen denselben Parteien. Er bestimmt verbindlich Inhalte, Abläufe oder Konditionen, die für spätere Einzelverträge maßgeblich gelten sollen. Rahmenvertrag liegt vor, wenn Regelungen unabhängig vom Abschluss einzelner Leistungsgeschäfte vorab festgelegt sind. Der Abschluss setzt übereinstimmende Willenserklärungen nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, ausgeschrieben Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 145 ff. BGB voraus. Der Rahmenvertrag begründet grundsätzlich keine Pflicht zum Abschluss konkreter Einzelverträge. Vom Rahmenvertrag abzugrenzen ist der Einzelvertrag, der erst die konkrete Leistungspflicht entstehen lässt. In der Praxis dient der Rahmenvertrag der rechtssicheren Organisation langfristiger Vertragsbeziehungen.