Ratenzahlung
In Kürze
Ratenzahlung ermöglicht die zeitlich verteilte Begleichung einer Geldschuld. Sie ersetzt die sofortige Einmalzahlung durch mehrere festgelegte Teilbeträge.
Definition
Ratenzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung vertraglich strukturierter, zeitlich verteilter Geldleistungspflichten. Ratenzahlung bezeichnet die vertraglich festgelegte Tilgung einer bestehenden Geldschuld in mehreren zeitlich bestimmten Teilbeträgen. Die Ausgestaltung setzt voraus, dass Höhe, Anzahl, Fälligkeit und Laufzeit der Teilzahlungen objektiv bestimmt sind. Ratenzahlung liegt vor, wenn die ursprüngliche Einmalfälligkeit der Forderung verbindlich in eine Mehrzahl aufeinanderfolgender Zahlungstermine umgewandelt ist. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch, ausgeschrieben Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 488 BGB bei entgeltlicher Finanzierung. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Gewährung einer Zahlungserleichterung gegenüber dem Gläubiger. Abzugrenzen ist die Ratenzahlung von der bloßen Stundung, bei der keine Aufteilung der Schuld erfolgt. In der Praxis wird die Zahlungsform bei Arbeitsentgelten, Vergleichen oder Nebenforderungen zur Liquiditätssteuerung eingesetzt.