Rating
In Kürze
Ein Rating ist eine standardisierte Einschätzung der Bonität eines Schuldners. Es bewertet die Fähigkeit zur fristgerechten Erfüllung finanzieller Verpflichtungen.
Definition
Rating ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Rating bezeichnet eine systematisch ermittelte Bonitätsbewertung eines Schuldners hinsichtlich seiner Zahlungs- und Rückzahlungsfähigkeit. Die Einstufung erfolgt anhand festgelegter Bewertungsmaßstäbe durch unabhängige, privatwirtschaftlich organisierte Ratingagenturen. Rating liegt vor, wenn die Analyse objektiver Finanz-, Struktur- und Risikodaten zu einer standardisierten Bewertung zusammengeführt ist. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen, ausgeschrieben Verordnung (EG) Nr. 1060/2009, soweit regulatorische Wirkungen betroffen sind. Rating begründet keinen Anspruch auf Kreditgewährung oder bestimmte Finanzierungskonditionen. Vom Rating abzugrenzen ist die interne Bonitätsprüfung, die ausschließlich institutsinternen Entscheidungszwecken dient. In der Praxis dient Rating der Einschätzung von Kreditrisiken bei Investitions-, Finanzierungs- und Vertragsentscheidungen.