Rationalisierung
In Kürze
Rationalisierung bezeichnet Maßnahmen zur Verbesserung betrieblicher Abläufe und Kostenstrukturen. Ziel ist die effizientere Nutzung von Arbeit, Organisation und Technik.
Definition
Rationalisierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Rationalisierung beschreibt die systematische Veränderung betrieblicher Strukturen zur Steigerung von Produktivität und Wirtschaftlichkeit. Erfasst werden organisatorische, technische oder arbeitsablaufbezogene Maßnahmen innerhalb bestehender Betriebsorganisationen. Rationalisierung liegt vor, wenn Arbeitsprozesse, Betriebsmittel oder Personaleinsätze objektiv neu gestaltet sind. Voraussetzung ist, dass der betriebliche Leistungsbedarf mit geringerem Ressourcenaufwand erreicht wird. Die Maßnahmen beruhen auf unternehmerischer Entscheidungsfreiheit und betriebswirtschaftlicher Zwecksetzung. Rechtsgrundlage ist das Kündigungsschutzgesetz, ausgeschrieben Kündigungsschutzgesetz (KSchG), insbesondere § 1 KSchG bei Personalabbau. Rationalisierung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines bestimmten Arbeitsplatzes. Abzugrenzen ist Rationalisierung von bloßen Umsatzschwankungen ohne strukturelle Betriebsänderung. In der Praxis bildet Rationalisierung häufig den tatsächlichen Hintergrund betriebsbedingter Kündigungen.