Realkredit
In Kürze
Realkredit bezeichnet ein Darlehen, das durch dingliche Sicherheiten besichert ist. Maßgeblich ist die Bindung der Kreditvergabe an reale Vermögenswerte.
Definition
Realkredit ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Realkredit bezeichnet ein Darlehen, das durch die Bestellung dinglicher Sicherheiten an unbeweglichem Vermögen abgesichert ist. Kennzeichnend ist die Sicherung durch Grundpfandrechte an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. Der Kredit wird regelmäßig langfristig gewährt und am Beleihungswert des Sicherungsobjekts ausgerichtet. Ein Realkredit liegt vor, wenn die Rückzahlungsverpflichtung durch eine Grundschuld oder Hypothek abgesichert ist. Die Beleihung erfolgt innerhalb festgelegter Beleihungsgrenzen nach kreditwirtschaftlichen Bewertungsmaßstäben. Rechtsgrundlage ist § 1191 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine persönliche Haftung ohne dingliche Absicherung ist nicht zwingender Bestandteil. Realkredit ist vom Personalkredit dadurch abgegrenzt, dass die Kreditsicherheit nicht allein auf Bonität beruht. Realkredit ist in der Praxis vor allem bei der Finanzierung von Immobilien von Bedeutung.