Rechnungsabgrenzung
In Kürze
Rechnungsabgrenzung ordnet Aufwendungen und Erträge der wirtschaftlich richtigen Periode zu. Sie stellt eine periodengerechte Erfolgsermittlung unabhängig vom Zahlungszeitpunkt sicher.
Definition
Rechnungsabgrenzung ist ein handelsrechtliches Instrument. Rechnungsabgrenzung bezeichnet die buchhalterische Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu dem Geschäftsjahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung. Sie dient der periodengerechten Ermittlung des Unternehmenserfolgs unabhängig vom tatsächlichen Zahlungsfluss. Der Tatbestand liegt vor, wenn Zahlung und wirtschaftliche Leistung zeitlich auseinanderfallen. Erfasst werden sowohl vor dem Abschlussstichtag geleistete Zahlungen für spätere Perioden als auch später zufließende Beträge für vergangene Perioden. Die Abgrenzung erfolgt durch Bildung aktiver oder passiver Rechnungsabgrenzungsposten sowie antizipativer Posten. Maßgeblich ist allein die wirtschaftliche Zugehörigkeit der Aufwendungen oder Erträge zur Abrechnungsperiode. Rechtsgrundlage ist § 250 Handelsgesetzbuch (HGB). Rechnungsabgrenzung begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch oder eine Forderung aus Leistungsaustausch. Rechnungsabgrenzung ist von der laufenden Erfassung von Einnahmen und Ausgaben ohne Periodenbezug abzugrenzen. Rechnungsabgrenzung hat in der Praxis zentrale Bedeutung für Jahresabschluss, Gewinnermittlung und steuerliche Periodenzuordnung.