Arbeitslosenversicherung
In Kürze
Die Arbeitslosenversicherung sichert Einkommen bei Arbeitslosigkeit und unterstützt die berufliche Wiedereingliederung. Sie ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und wird durch Beiträge finanziert.
Definition
Arbeitslosenversicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland organisiert. Sie dient der Absicherung des Einkommens bei Eintritt von Arbeitslosigkeit und fördert berufliche Eingliederung. Arbeitslosenversicherung liegt vor, wenn Versicherungspflicht oder zugelassene freiwillige Weiterversicherung für Personen festgelegt ist. Versicherungspflicht erfasst abhängig Beschäftigte und Auszubildende gegen Arbeitsentgelt sowie weitere gesetzlich bestimmte Personengruppen. Rechtsgrundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch SGB III mit Regelungen zu Beitrag und Leistung. Die Finanzierung erfolgt durch einkommensabhängige Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Leistungen erbringt die Bundesagentur für Arbeit als Träger, insbesondere Entgeltersatz und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Der Begriff begründet keine private Vorsorge und ersetzt keine individualvertragliche Einkommensabsicherung vollständig. Arbeitslosenversicherung ist von der steuerfinanzierten Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch abzugrenzen. Arbeitslosenversicherung steuert Anspruchsdauer, Beitragspflicht und Leistungszugang im laufenden Beschäftigungs- und Vermittlungsgeschehen praktisch.