Regelungsabrede
In Kürze
Die Regelungsabrede ist eine formlose Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat mit schuldrechtlicher Bindung. Sie wirkt nur zwischen den Betriebsparteien und entfaltet keine unmittelbare Wirkung auf Arbeitsverhältnisse.
Definition
Die Regelungsabrede ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur schuldrechtlichen Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie bezeichnet eine formlose Vereinbarung, die ausschließlich Rechte und Pflichten der Betriebsparteien festlegt. Eine Regelungsabrede liegt vor, wenn Inhalt, Zweck und Bindungswille zwischen den Parteien festgelegt sind. Vorausgesetzt ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats sowie die Einigung mit dem Arbeitgeber. Rechtsgrundlage ist § 77 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als Vereinbarungsform ohne normative Wirkung. Die Regelungsabrede begründet keine unmittelbare und zwingende Wirkung für einzelne Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten. Sie ist von der Betriebsvereinbarung abzugrenzen, da sie ausschließlich schuldrechtlich zwischen den Parteien wirkt. In der Praxis ermöglicht die Regelungsabrede flexible und kurzfristige Abstimmungen ohne formelle Anforderungen.