Remittent
In Kürze
Der Remittent ist der im Wechsel benannte Zahlungsempfänger. Er hat Anspruch auf den Wechselbetrag bei Fälligkeit.
Definition
Remittent ist ein wechselrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Person, an die oder an deren Order der Wechselbetrag zu zahlen ist. Der Remittent ist als erster Wechselnehmer im Wechsel ausdrücklich bestimmt. Seine Stellung setzt voraus, dass ein formgültiger Wechsel mit eindeutigem Zahlungsempfänger ausgestellt ist. Der Remittent erwirbt mit Übergabe des Wechsels das Recht auf Zahlung bei Fälligkeit. Rechtsgrundlage sind Artikel 1 Nummer 6 und Artikel 75 Nummer 5 Wechselgesetz (WG). Der Remittent begründet keine Verpflichtung zur Zahlung des Wechselbetrags. Abzugrenzen ist der Remittent vom Bezogenen, der zur Zahlung angewiesen wird. In der Praxis ist der Remittent zentraler Anspruchsinhaber im Wechselverkehr.