Reklamation
In Kürze
Die Reklamation betrifft die formale Geltendmachung von Rechten wegen mangelhafter Leistungen. Sie dient der Durchsetzung gesetzlicher Gewährleistungsansprüche im Vertragsverhältnis.
Definition
Reklamation ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Erklärung eines Vertragspartners, mit der eine mangelhafte Leistung beanstandet wird. Die Reklamation setzt objektiv voraus, dass ein Sach- oder Rechtsmangel bei Gefahrübergang vorliegt. Sie ist auf die Durchsetzung gesetzlich vorgesehener Gewährleistungsrechte gerichtet. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 437 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Reklamation begründet keinen eigenständigen Anspruch außerhalb der bestehenden Gewährleistungsrechte. Abzugrenzen ist die Reklamation vom Widerrufsrecht, das eine grundlose Vertragslösung ermöglicht. In arbeitsbezogenen Vertragskonstellationen findet die Reklamation nur bei schuldrechtlichen Leistungsbeziehungen Anwendung. In der Praxis dient die Reklamation der strukturierten Mängelanzeige und der rechtssicheren Anspruchswahrung.