Arbeitspause
In Kürze
Die Arbeitspause ist eine im Voraus festgelegte Unterbrechung der täglichen Arbeitszeit ohne Arbeitspflicht. Während dieser Zeit ruht die Arbeitsleistung vollständig und frei disponibel.
Definition
Arbeitspause ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Arbeitspause bezeichnet eine im Voraus festgelegte Unterbrechung der täglichen Arbeitszeit, während der keine Arbeitsleistung geschuldet ist. Arbeitspause liegt vor, wenn für einen bestimmten Zeitraum die Arbeitspflicht und jede Verpflichtung zur Arbeitsbereitschaft vollständig ausgesetzt sind. Arbeitspause setzt objektiv voraus, dass Dauer und zeitliche Lage vor Beginn der Arbeitsschicht bestimmt sind. Rechtsgrundlage ist das Arbeitszeitgesetz, insbesondere § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), der Mindestdauer und Aufteilung regelt. Nach § 4 ArbZG müssen Ruhepausen abhängig von der täglichen Arbeitszeit festgelegt werden. Eine gesetzliche Vergütungspflicht während der Arbeitspause besteht nicht. Arbeitspause ist von arbeitsablaufbedingten Unterbrechungen abzugrenzen, bei denen die Arbeitspflicht fortbesteht. In der betrieblichen Praxis strukturiert die Arbeitspause den Arbeitsablauf und dient der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben.