Arbeitspflicht
In Kürze
Die Arbeitspflicht verpflichtet Arbeitnehmer zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Sie bildet den zentralen Leistungskern des Arbeitsvertrags.
Definition
Arbeitspflicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die geschuldete persönliche Arbeitsleistung im Arbeitsverhältnis bezeichnet. Sie beschreibt die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung der vereinbarten Tätigkeit gegen Zahlung der Vergütung. Arbeitspflicht liegt vor, wenn Inhalt, Umfang und zeitliche Lage der Arbeitsleistung vertraglich bestimmt sind. Die Leistung ist grundsätzlich höchstpersönlich zu erbringen und nicht ohne Zustimmung durch Dritte ersetzbar. Rechtsgrundlage der Arbeitspflicht ist der Arbeitsvertrag nach Bürgerliches Gesetzbuch § 611a BGB. Die persönliche Leistungspflicht folgt ergänzend aus Bürgerliches Gesetzbuch § 613 BGB unmittelbar. Die Arbeitspflicht begründet keinen Anspruch auf Erfolg, sondern lediglich auf ordnungsgemäße Tätigkeit. Sie ist vom Beschäftigungsanspruch zu unterscheiden, der die tatsächliche Zuweisung von Arbeit betrifft. Im betrieblichen Alltag steuert sie Leistungsabruf, Weisungsdurchsetzung und arbeitsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen.