Arbeitsplan
In Kürze
Ein Arbeitsplan strukturiert Aufgaben und Abläufe innerhalb betrieblicher Arbeitsprozesse. Er dient der organisatorischen Festlegung von Tätigkeiten, Reihenfolgen und eingesetzten Ressourcen.
Definition
Der Arbeitsplan ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur sachlichen Strukturierung betrieblicher Arbeitsabläufe systematisch. Er beschreibt verbindlich festgelegte Arbeitsvorgänge, Reihenfolgen und Ressourceneinsätze zur Durchführung betrieblicher Aufgaben. Er fungiert als verbindliche Arbeitsgrundlage für Ausführung, Steuerung und Kontrolle betrieblicher Prozesse. Der Arbeitsplan dient der strukturierten Organisation von Tätigkeiten innerhalb eines zeitlich und sachlich bestimmten Arbeitsprozesses. Er liegt vor, wenn Arbeitsinhalte, Abläufe und Zuständigkeiten objektiv festgelegt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht nicht und ist für die Anwendung funktional entbehrlich. Der Arbeitsplan begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten, Tätigkeiten oder Vergütungsmodalitäten. Vom Dienstplan unterscheidet sich der Arbeitsplan durch den Schwerpunkt auf Arbeitsinhalten statt Zeitzuweisung. In der Praxis unterstützt er Planung, Koordination und Transparenz der betrieblichen Arbeitsorganisation.