Saldo
In Kürze
Der Saldo bezeichnet die rechnerische Differenz zweier gegenübergestellter Größen. Er wird auch im Arbeitsrecht zur Abbildung von Zeit- oder Wertständen verwendet.
Definition
Saldo ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechnerische Differenz zwischen Soll- und Ist-Werten innerhalb eines festgelegten Bezugsrahmens. Der Saldo entsteht durch Gegenüberstellung zweier korrespondierender Positionen mit entgegengesetzter Wirkung. Er liegt vor, wenn Belastungen und Gutschriften, Aufwendungen und Erträge oder Arbeitszeiten saldiert werden. Im Arbeitsrecht betrifft der Saldo insbesondere Arbeitszeitkonten, auf denen Abweichungen von geschuldeten Zeiten erfasst sind. Ein positiver Saldo weist einen Überschuss, ein negativer Saldo ein Defizit gegenüber dem Referenzwert aus. Rechtsgrundlagen ergeben sich funktional aus § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei Zeitkontenmodellen. Der Saldo begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Auszahlung oder Freistellung. Abzugrenzen ist der Saldo vom Schlussbestand, der nur den abschließenden Stand ohne Gegenrechnung bezeichnet. In der betrieblichen Praxis dient der Saldo der transparenten Steuerung und Dokumentation zeitlicher oder wertmäßiger Abweichungen.